Kamma nix machen.

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Hier findest Du, den wohl wichtigen Satz:

http://www.bild.de/infos/rentenversicherung/riester-rente/riester-rente-kinderzulage-8324518.bild.html

Leben die Eltern getrennt, steht demjenigen, der das Kindergeld bekommt, auch die Kinderzulage zu

Der Artikel gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema her.

Wie war das noch: Bild bildet... ähem.....

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Hier

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/02_hinzuverdienstgrenzen/00_hinzuverdienstgrenzen_node.html

findest Du alles zu diesem Thema.

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Eigentlich löst man so etwas über ein Akkreditiv.

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Die Vollkaskoversicherung tritt ja nicht nur beim Befahren von öffentlichen Straßen ein. Das wäre also kein Grund, dass sie nicht zahlt.

Allerdings ist mir aufgrund Deiner äußerst dürftigen Fragestellung nicht klar, ob Du genau das wissen willst.

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wfwbinder und alle anderen die geantwortet haben.

Hallo Herr wfwbinder ich grüße Sie,

Das im Internet groß Schreiben anschreien bedeutet wusste ich nicht ich bitte um Entschuldigung.Ich bin lange aus der Übung, ich habe das deshalb gemacht wegen andauernder groß und klein schreibung. Wovon ich Lebe? Gott sei dank hat mein Vater hier ein Wohnhaus, von den Mieteinnahmen, mein Vater bekommt Rente hat nicht mehr nötig. Unser Anwalt hat uns zur Einigung mit dem FA druck gemacht und gleichzeitig gelobt wir seien gute Geschäftsleute usw. Wir können das Geld wieder verdienen Er würde uns dabei helfen wie wir das Richtig machen,mit der Buchhaltung usw. Damit wir uns mit dem FA ( Tatsächliche Verständigung ) einigen und die 400.000€ Bezahlen.Was wir auch dann gemacht haben, und das Geld Bezahlt haben!!! Das war im Jahre 2002. 2008 kam das FA wieder an und forderte wegen falscher Buchführung, 2 Neuwagen Mit 1% Klausel nicht Berücksichtigt worden Privatnutzung usw. Forderung ca. 63.000.- Runter gehandelt auf 40.000.- und wieder eine Tatsächliche Verständigung vereinbart. Davon 18.000.- mit Raten Bezahlt. Rest 22.000.- noch offen. Merkwürdig ist, das Geld wurde von mein Partner Bezahlt von seinem Konto aus. Den Rest hat er aufgehört zu Zahlen, aber das FA hat weder mich im Ausland Angeschrieben noch meine Ex in Deutschland. Rausgekommen ist das ganze ,meine Ex hat eine Follstreckungsankündigung Wegen Umsatzsteuer Zinsen Rückstände sonstige Zinsen usw. bekommen hat von 2002. Da meinte der Beamte ich hätte auch Schulden in höhe von 34.000.-.die 22.000.- Waren auf 34.000.- gewachsen. Meine Frage,kann ich das FA Anklagen? Wegen dieser Sache.und welche schanze Habe Recht zu bekommen.

Es gibt keine Strafverfolgung und kein Titel,soweit ich weiss.

Wenn ich nicht Bezahle weil ich keine Möglichkeit habe zu Zahlen Kann das FA an meine Rente wenn ich im Rentenalter bin?

Kann es zur einer Verhaftung bei der Einreise kommen?

Warum wird meine Ex nicht Aufgefordert zu Zahlen. Weil die Firma Lief über meine Ex damals. Zahlung auf die Steuernummer meiner Ex. Die Schulden soll ich haben wie geht das?

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ich habe das deshalb gemacht wegen andauernder groß und klein schreibung.

Jetzt musste ich doch lachen. Ganz ehrlich: "nur Kleinschreibung" ist besser zu lesen als "nur Großschreibung". Aber wenn der Wechsel zwischen Groß- und Kleinschreibung anstrengend ist, hätte ich mir doch das Drücken auf die Umschalttaste erspart. :-))

Nichts für ungut - geht doch!

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Keine Garantie, aber könnte vielleicht helfen:

http://www.helpster.de/steuernachzahlung-in-raten-so-funktioniert-s_16309#anleitung

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http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Ferb%C3%B6rslicher_Handel

Vorteile:

  • Einsparen der Börsengebühren, die bei einem Handel über die Börse fällig würden
  • Individuelle Modifikation des gehandelten Produktes
  • Schnelligkeit durch den direkten Handel zwischen beiden Handelspartnern
  • Bid-ask spread bietet attraktive Margen für insb. Investmentbanken insb. bei komplexen Produkten
  • Hohe Flexibilität ermöglicht schnelle Produktinnovationen

Nachteile:

  • Geringere Kontrolle und Aufsicht
  • Eventuell fehlende Referenzmärkte
  • Nur teilweise Angabemöglichkeiten von Limit-Orders (nur relevant für Privatanleger)
  • Keine Einsichtmöglichkeiten in ein Orderbuch, daher existiert nur eine geringere Markttransparenz
  • Zum Teil geringere Liquidität als beim Börsenhandel
  • Es entsteht Kontrahentenrisiko, das aber durch Aufrechnungsvereinbarungen und Sicherheiten sowie durch das Clearing über zentrale Kontrahenten begrenzt werden kann (insb. bei OTC-Derivaten relevant).

Es trifft in Deinem Fall aber nicht alles zu.

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Wenn dem so wäre, würde ich 2 Millionen einzahlen. Da wäre das Risiko ungleich geringer als bei 1.000.- Euro. Aber dafür brauchen die dann eben ganz viele, die 1.000.- Euro einzahlen.

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Natürlich darf er eine Umsatzsteuer erheben, bzw. muss das sogar. Aber sicherlich nicht so, dass Dir von der Rückerstattung die Umsatzsteuer abgezogen wird, die Du ja wohl auch vorher gezahlt hast. Eigentlich kann ich das nicht glauben.

Vielleicht kannst Du einmal ein Bild von dem entsprechenden Abschnitt, natürlich anonymisiert) hier einstellen.

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Wie kommst Du auf diese Berechnung?

Wenn Du Bargeld abhebst oder etwas überweist werden Gebühren in Höhe von 1,45%/1,40% fällig. Das sind keine Zinsen.

Alles außerhalb der Gebühren muss in den Kreditkartenbedingungen mit einem p.a.-Zinssatz angegeben sein, z. B. bei Teilzahlungen.

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Ich finde es erstaunlich, dass jemand bei bereits entstandenen

  • 50.000.- Euro Räumungskosten
  • 200.000.- Euro Sanierungskosten

sich nun in einem Forum über die steuerliche Behandlung informieren will.

Sauber!

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Dann hole Dir die Antwort hier:

http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article120025764/So-verhindern-Sie-die-Kuendigung-des-Bausparvertrags.html

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Man kann das nicht aus der Anzahl von Rechtschutzfällen ableiten. Ich hatte bisher 5 x die Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen, allerdings über einen Zeitraum von 35 Jahren.

Den Versicherer interessiert das nicht, wenn jeder Fall gewonnen wird. Kritisch wird es, wenn Du, insbesondere in der Anfangszeit, mehrfach gegen Buß-/Verwarnungsgelder angehst oder tendenziell als Prozesshansel eingeschätzt wirst.

Eine Kündigungsschutzklage würde wohl kaum zu einer Kündigung führen. Da ist das Wiederholungsrisiko, bei normalen Umständen, sehr gering.

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Ich habe bei meinem Neuwagen (gleicher Hersteller) den Tarif mit Werkstattsteuerung. Hier entfallen, entgegegen landläufiger Meinung, keinerlei Garantieansprüche.

Bei meinem Versicherer ist im Kaskoschadenfall sowohl ein Hol- und Bringservice, wie auch ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur enthalten. Zumindest das Ersatzfahrzeug erhalte ich in einem Tarif ohne Werkstattsteuerung nicht.

Frag mal Deinen Mercedes-Händler, wo seine Karossiewerkstatt ist. Hat die nicht mehr. Deswegen wird Dein Wagen im Schadenfall möglicherweise in der Werkstatt repariert, in die der Händler das sowieso bringen würde.

Schau mal in die Bedingungen. Da ist die Garantie erwähnt.

Der Versicherer spart, da er keine Verbringungskosten übernehmen muss und mit diesen Werkstätten niedrigere Stundensätze als der Händler vereinbart hat.

Wie gesagt, ich würde es machen. Aber es gibt sicherlich auch andere Meinungen. Die Garantie ist allerdings kein Grund, es nicht zu machen.

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Irgendwie ist die Firma schon dagegen versichert, sofern Du Dich als Versicherer bezeichnen würdest.

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Ist das die Berühmte Ruhe vor dem Sturm?

Ich vermute eher:

Die geblümte Truhe auf dem Turm!
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