Kamma nix machen.
Hier findest Du, den wohl wichtigen Satz:
http://www.bild.de/infos/rentenversicherung/riester-rente/riester-rente-kinderzulage-8324518.bild.html
Leben die Eltern getrennt, steht demjenigen, der das Kindergeld bekommt, auch die Kinderzulage zu
Der Artikel gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema her.
Wie war das noch: Bild bildet... ähem.....
Hier
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/02_hinzuverdienstgrenzen/00_hinzuverdienstgrenzen_node.html
findest Du alles zu diesem Thema.
Eigentlich löst man so etwas über ein Akkreditiv.
Die Vollkaskoversicherung tritt ja nicht nur beim Befahren von öffentlichen Straßen ein. Das wäre also kein Grund, dass sie nicht zahlt.
Allerdings ist mir aufgrund Deiner äußerst dürftigen Fragestellung nicht klar, ob Du genau das wissen willst.
ich habe das deshalb gemacht wegen andauernder groß und klein schreibung.
Jetzt musste ich doch lachen. Ganz ehrlich: "nur Kleinschreibung" ist besser zu lesen als "nur Großschreibung". Aber wenn der Wechsel zwischen Groß- und Kleinschreibung anstrengend ist, hätte ich mir doch das Drücken auf die Umschalttaste erspart. :-))
Nichts für ungut - geht doch!
Keine Garantie, aber könnte vielleicht helfen:
http://www.helpster.de/steuernachzahlung-in-raten-so-funktioniert-s_16309#anleitung
http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Ferb%C3%B6rslicher_Handel
Vorteile:
- Einsparen der Börsengebühren, die bei einem Handel über die Börse fällig würden
- Individuelle Modifikation des gehandelten Produktes
- Schnelligkeit durch den direkten Handel zwischen beiden Handelspartnern
- Bid-ask spread bietet attraktive Margen für insb. Investmentbanken insb. bei komplexen Produkten
- Hohe Flexibilität ermöglicht schnelle Produktinnovationen
Nachteile:
- Geringere Kontrolle und Aufsicht
- Eventuell fehlende Referenzmärkte
- Nur teilweise Angabemöglichkeiten von Limit-Orders (nur relevant für Privatanleger)
- Keine Einsichtmöglichkeiten in ein Orderbuch, daher existiert nur eine geringere Markttransparenz
- Zum Teil geringere Liquidität als beim Börsenhandel
- Es entsteht Kontrahentenrisiko, das aber durch Aufrechnungsvereinbarungen und Sicherheiten sowie durch das Clearing über zentrale Kontrahenten begrenzt werden kann (insb. bei OTC-Derivaten relevant).
Es trifft in Deinem Fall aber nicht alles zu.
Wenn dem so wäre, würde ich 2 Millionen einzahlen. Da wäre das Risiko ungleich geringer als bei 1.000.- Euro. Aber dafür brauchen die dann eben ganz viele, die 1.000.- Euro einzahlen.
Natürlich darf er eine Umsatzsteuer erheben, bzw. muss das sogar. Aber sicherlich nicht so, dass Dir von der Rückerstattung die Umsatzsteuer abgezogen wird, die Du ja wohl auch vorher gezahlt hast. Eigentlich kann ich das nicht glauben.
Vielleicht kannst Du einmal ein Bild von dem entsprechenden Abschnitt, natürlich anonymisiert) hier einstellen.
Wie kommst Du auf diese Berechnung?
Wenn Du Bargeld abhebst oder etwas überweist werden Gebühren in Höhe von 1,45%/1,40% fällig. Das sind keine Zinsen.
Alles außerhalb der Gebühren muss in den Kreditkartenbedingungen mit einem p.a.-Zinssatz angegeben sein, z. B. bei Teilzahlungen.
Warum sollte es da zu Problemen kommen, wenn Du nicht vorher schon für mehr als ein paar Cent eingekauft hast und die Belastung noch nicht gebucht wurde?
Ansonsten ist alles gut.
Ich finde es erstaunlich, dass jemand bei bereits entstandenen
- 50.000.- Euro Räumungskosten
- 200.000.- Euro Sanierungskosten
sich nun in einem Forum über die steuerliche Behandlung informieren will.
Sauber!
Bei der Denke würdest Du bei mir keinesfalls einen Job bekommen - und vielleicht bei anderen auch nicht.
Dann hole Dir die Antwort hier:
http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article120025764/So-verhindern-Sie-die-Kuendigung-des-Bausparvertrags.html
Du bist nicht allein, Du bist nicht allein.......
http://www.erfahrungen.com/mit/priostrom/
Man kann das nicht aus der Anzahl von Rechtschutzfällen ableiten. Ich hatte bisher 5 x die Rechtschutzversicherung in Anspruch genommen, allerdings über einen Zeitraum von 35 Jahren.
Den Versicherer interessiert das nicht, wenn jeder Fall gewonnen wird. Kritisch wird es, wenn Du, insbesondere in der Anfangszeit, mehrfach gegen Buß-/Verwarnungsgelder angehst oder tendenziell als Prozesshansel eingeschätzt wirst.
Eine Kündigungsschutzklage würde wohl kaum zu einer Kündigung führen. Da ist das Wiederholungsrisiko, bei normalen Umständen, sehr gering.
Ich habe bei meinem Neuwagen (gleicher Hersteller) den Tarif mit Werkstattsteuerung. Hier entfallen, entgegegen landläufiger Meinung, keinerlei Garantieansprüche.
Bei meinem Versicherer ist im Kaskoschadenfall sowohl ein Hol- und Bringservice, wie auch ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur enthalten. Zumindest das Ersatzfahrzeug erhalte ich in einem Tarif ohne Werkstattsteuerung nicht.
Frag mal Deinen Mercedes-Händler, wo seine Karossiewerkstatt ist. Hat die nicht mehr. Deswegen wird Dein Wagen im Schadenfall möglicherweise in der Werkstatt repariert, in die der Händler das sowieso bringen würde.
Schau mal in die Bedingungen. Da ist die Garantie erwähnt.
Der Versicherer spart, da er keine Verbringungskosten übernehmen muss und mit diesen Werkstätten niedrigere Stundensätze als der Händler vereinbart hat.
Wie gesagt, ich würde es machen. Aber es gibt sicherlich auch andere Meinungen. Die Garantie ist allerdings kein Grund, es nicht zu machen.
Irgendwie ist die Firma schon dagegen versichert, sofern Du Dich als Versicherer bezeichnen würdest.
Ist das die Berühmte Ruhe vor dem Sturm?
Ich vermute eher:
Die geblümte Truhe auf dem Turm!