Ein solcher Wechsel wäre nur aus einem wirklich triftigen Grund möglich. Dieser wäre beispielweise eine Krankheit des Anwalts, oder ein nicht zu beseitigender Vertrauensbruch.

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Es kommt darauf an, ob deine Platzwunde als Notfall einzustufen ist. Bei einem Notfall ist die Fahrt mit der Ambulanz von der Grundsicherung in der Schweiz gedeckt und deine Krankenkasse muss für die Kosten aufkommen. Wenn es sich nicht um einen akuten Notfall handelt und man sich nicht am Wohn- oder am Arbeitsort behandeln lässt, muss man mit ungedeckten Kosten rechnen.

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