Wie kommst Du denn darauf? Was hat die Mutterschaft mit der Riester-Rente zu tun? Wenn die Frau nocht berufstätig ist und nur Mutter, dann kann sie gar nicht in eine Betriebsrente einzahlen!
Da bei einer Risikolebnsversicherung ja nichts angepart wird, spielt es keine Rolle, wer anfangs in den Vertrag eingezahlt hat. Die Gebühren für die Risikolebensversicherung können jährlich von demjenigen in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden, der die Beiträge bezahlt.
Der 400-Euro-Job kann weiter ausgeführt werden. Für die 6.000 Euro ist eine Rechnung zu stellen. Für die Honorartätigkeit allen auch Sozialversicherungsbeiträge an. Sprich mit Deiner Krankenversicherung. Ggf. endet eine kostenlose Familienversicherung dadurch.
Maximal 24 Monate geht die ALG1-Leistung!
Am besten machst Du einen Termin mit dem Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung aus und klärst das. Pauschal lässt sich nicht sagen, was es für Dich kosten würde. Es ist aber grundsätzlich möglich, Nachzahlungen (auch länger rückwirkend) vorzunehmen.
Während Dein Kind eine Ausbildung macht, bist Du ja unterhaltspflichtig. Es steht Dir weiterhin das Kindergeld zu. Nachweis des Studiums für die Familienkasse müsste in deinem Fall reichen.
Also die Übungsleiterpauschale darf ja nicht jeder arbeitgeber bezahlen. Entweder eine inländische juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung zur Förderung gemmeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke“ (§§ 52 bis 54 AO). Ausserdem muss du noch einen Hauptberuf haben. Damit kann sich der Arbeitgeber einer der o.g. Einrichtungen Steuern sparen, aber das ist auch so gewollt für die genannten Einrichtungen.Bei der 400 euro-Regelung versteuert der Arbeitgeber pauschal.
Fragt bei den regionalen Betrieben nach - der Sohn eines Bekannten hat 4 Wochen in einer Wäscherei gearbeitet, ein anderer in einer Schuhfabrik... bei uns hängt jetzt ein Aushand, dass im schwimmbadkiosk jemand gesucht wird. Zeitungsannonce hilft evtl auch weiter!
Vielleicht hilft Dir dieser Link weiter:
http://www.smartsteuer.de/portal/lexikon/U/Unterhaltsaufwendungen.html
Folgender Absatz spricht dagegen: Unterhaltsaufwendungen sind nur dann als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abziehbar, wenn die unterhaltene Person gegenüber dem Stpfl. gesetzlich unterhaltsberechtigt ist. Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind die Personen, denen gegenüber der Stpfl. nach dem Zivilrecht unterhaltsverpflichtet ist. Dies sind u.a. Verwandte in gerader Linie (Kinder, Enkel, Eltern). Allerdings setzt die Unterhaltsberechtigung insoweit zivilrechtlich die Unterhaltsbedürftigkeit der unterhaltenen Person voraus (§ 1602 BGB).
Andererseits steht hier: Die Unterhaltsverpflichtung folgt aus §§ 1360, 1360a BGB. Danach sind die Ehegatten einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts (§ 1360 BGB).
Ich würde mal beim Finanzamt anrufen, die geben da eigentlich auch immer Auskunft. Bitte informiere uns hier wieder - ich finde das eine sehr gute Frage!
Ausbildungskosten können über mehrere Jahre hinweg abgesetzt werden. Das wurde entschieden. Ich würde in Ihrem Fall direkt beim Finanzamt mal anrufen und nachfragen, wie vorzugehen ist.
Hier findest Du einen Vergleichsrechner - aufwendig ist das nicht. Oder Du wendest Dich an einen Versicherungsmakler, der übernimmt das für Dich! Allgemein hört man, dass die CSS sehr gut sein soll und auch noch 100% der Kosten erstatten.
http://www.zahnzusatzversicherung.net/
Meine Erachtens ist es gar nicht notwendig die Geräte umzumelden. Befreit werden kann nämlich der Haushaltsvorstand oder dessen Ehegatte. Hier findest Du alle Informationen dazu:
http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index_ger.html
Eine Befreiung müsste also auch möglich sein, wenn die Geräte auf Dich gemeldet sind, aber von Deinem Mann genutzt werden.
Ja, die Pflegeversicherung bezuschusst den Umzug. Schau mal hier: http://nullbarriere.de/pflegekasse-zuschuss.htm Da findest Du auch eine Rechner bezüglich Deines Eigenanteils.
Auszug:
Eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen liegt auch vor, wenn den Besonderheiten des Einzelfalles durch einen Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung (z. B. Umzug aus einer Obergeschoss- in eine Parterrewohnung) Rechnung getragen werden kann. In diesem Fall kann die Pflegekasse die Umzugskosten bezuschussen.
In der derzeitigen Situatution - Italien ist völlig überschuldet - würde ich niemals italienische Staatsanleihen kaufen! Ein Blick auf Island reicht um zu wissen, dass ein Land finanziell absolut ins Chaos geraten kann. Vor einigen Jahren waren isländische Staatsanleihen äußerst beliebt!
Keine Konsequenzen für das Ministerium! Versagt haben hier die hochbezahlten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften!
Der Volljährige hat gegen seine Eltern prinzipiell den Anspruch, eine angemessene Ausbildung zu erhalten (§ 1610 Abs. 2 BGB). Die Eltern sind verpflichtet zu zahlen. GGf. ans Jugendamt wenden!