Ein Verwertungszwang bedeutetnicht zwangsläufig den Verkauf des Grundstücks. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist die Preisgabe des Grundstücks das letzte Mittel der Wahl. Wenn das Grundstück objektiv nicht zu verkaufen ist, kommen zumindest noch andere Formen der Verwertung in Frage. Hier wäre in erster Linie an eine Beleihung, Vermietung oder Verpachtung zu denken.
Aber meine Meinung zu Deiner Frage:
- Wenn Du nicht vor Ort bist, dann schalte einen Makler ein!
- Wie soll der Miteigentümer die Immobilie schwarz verkaufen??? Kann er doch allein gar nicht verkaufen und was meinst Du mit schwarz???