Ein Verwertungszwang bedeutetnicht zwangsläufig den Verkauf des Grundstücks. Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ist die Preisgabe des Grundstücks das letzte Mittel der Wahl. Wenn das Grundstück objektiv nicht zu verkaufen ist, kommen zumindest noch andere Formen der Verwertung in Frage. Hier wäre in erster Linie an eine Beleihung, Vermietung oder Verpachtung zu denken.

Aber meine Meinung zu Deiner Frage:

  • Wenn Du nicht vor Ort bist, dann schalte einen Makler ein!
  • Wie soll der Miteigentümer die Immobilie schwarz verkaufen??? Kann er doch allein gar nicht verkaufen und was meinst Du mit schwarz???
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Immer mehr Bundesbürger verbringen nicht nur ihren Urlaub, sondern wollen auch berufliche Erfahrungen im Ausland sammeln. Auch in fremden Ländern kann der Versicherungsschutz der deutschen Krankenkasse genießen; es kommt dabei auf die unterschiedlichen Regelungen und Abkommen zwischen dem jeweiligen Land und Deutschland an. Mehr Infos finden Sie unter: http://www.deutsche-im-ausland.org/sozialversicherung-im-ausland/laender-mit-sozialversicherung.html

Übrigens: Am 3. Dezember 2009 wurde zwischen Deutschland und Brasilien ein Abkommen über soziale Sicherheit unterzeichnet. Dieses umfasst den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung und soll voraussichtlich am 1. Oktober 2010 in Kraft treten. Bitte aktuelle Situation noch abklären!

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Hallo Adi1974 - ich würde Dir gerne helfen, verstehe aber Dein Problem nicht. Möchtest Du es nochmals schildern?

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Vielleicht kann die BAFIN hier weiterhelfen. Diese betreibt Studien und veröffentlich hierzu: Download ist kosntelos möglich:

Falls daraus nichts hervorgeht, würde ich die bAFIN direkt kontaktieren.

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Meines Wissens muß der Vermieter seine Zustimmung geben. Denn eine Katze kann erheblichen Schaden in der Wohnung anrichten. Das mit der Mieterhöhung kann ich mir nicht vorstellen, Mängel müssen ohnehin beim Auszug bom Mieter behoben werden, dem dadurch höhrere Kosten entstehen!

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Versicherungsbeitrage können als Vorsorgeaufwendungen bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuerlich abgesetzt werden. Es werden Pauschbeträge angesetzt, übersteigen die Aufwendungen die Pauschbeträge erfolgt meines Wissens eine individuelle Höchstbetragsberechnung. Alles was über den höchsbetrag dann hinaus geht, ändert nichts mehr am Endergebnis.

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