Antwort
Hallo, die Kaution ist ja zunächste einmal nur eine in ihrer Höhe begrenzte (3 Kaltmieten) Mietsicherheit (http://www.eurokaution.de/mietkaution-glossar.html). Dass der Vermieter letztendlich bei einer beschädigten Wohnung, die ja sein Eigentum ist, nur die Kaution als Schadenersatz verwenden kann, ist doch total unlogisch. Dann könnte ja jeder seine Mietwohnung total zerstören und müsste nur mit ein paar hundert verlorenen € rechnen:)