Antwort
Die günstigste Steuerklasse für deine Frau ist Steuerklasse III. Allerdings wird es dadurch am Jahresende bei Abgabe der Einkommensteuererklärung, zu der ihr verpflichtet seit, zu einer Einkommensteuernachzahlung kommen. Nach der ersten Abgabe wird das Finanzamt für die folgenden Jahre ESt-Vorauszahlungen festsetzen, sodaß ihr diese jeweils am 10.03.,10.06,10.09 und 10.12. diese leisten müsst.