Stichwort "Forderungsverkauf" - ich würde keinen Kreditvertrag unterschreiben, wenn drin steht, dass die Bank das Recht hat, die Forderung zu verkaufen! Ansonsten: Sondertilgungsmöglichkeiten, ggf. Recht auf Tilgungssatzwechsel!
Die Frist beginnt mit dem Fertigstellungstermin - egal ob Ihr die Verzögerungen verantwortet habt, oder nicht! Das ist den Behörden einerlei!
Dieser Artikel bringt Klarheit zum Thema Kosten für den Zweitwohnsitz:
http://www.welt.de/finanzen/ratgeber-steuern/article114639334/So-rechnen-Sie-den-Zweitwohnsitz-richtig-an.html
Die Kosten für die Schule kannst Du ebenfalls geltend machen. Hier ein guter Artikel:
bitte noch www davor setzen:
deutsche-handwerks-zeitung.de/meisterkurs-auf-kosten-des-finanzamts/150/3098/91517/
Kann Dein Freund nicht, solange er ausbildungssuchend ist, einen Job annehmen? Zeitungen austragen, Aushilfen werden doch in fast allen Branchen gesucht. Im Getränkemarkt, in Supermärkten... ich wünsche Euch jedenfalls alles Gute. Verschuldet Euch nicht weiter. Und sucht auf jeden Fall einen Schuldnerberater auf, die arbeiten umsonst, z.B. bei der Caritas.
Meines Wissens nein, das ist durch den Kinderfreibetrag abgegolten. Für Kinder, die nicht mehr bei den Elter leben, gibt es den Ausbildungsfreibetrag.
Du musst tätig werden. Wenn Du das Geld beziehen willst ohne ein darlehen in anspruch zu nehmen, musst Du das der Bausparkasse mitteilen. Eventuell erhöht sich sogar der Guthabenzins nachträglich, je nach Tarif! Wie lange hast Du bespart und bekommst Du Arbeitnehmersparzulage? Wenn Du keine Arbeitnehmersparzulage bekommt, kannst Du den VL-Vertrag jederzeit beenden. Wer die Arbeitnehmersparzulage bekommt, muss bei Kündigung die Zulage zurückzahlen, wenn der Vertrag nicht mindestens 7 Jahre gelaufen ist. (6 Jahre muss die Einzahlung erfolgen - 1 weiteres Jahr gilt noch die Sperrfrist). Ach ja und Du solltest einen neuen VL-Vertrag abschließen und Deinen Arbeitgeber informieren, damit das Geld auf den neuen Vertrag bezahlt wird, wenn du wieder einen abschließt.
Aus meiner Sciht gibt es keine Chancen hier eine Gleichstellung zu erzielen. Es liegen einfach andere Vertragsgrundlagen was die Versorgung betrifft, zugrunde. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann lass Dich mal beraten. Oder Du investierst das Geld für eine arbeitsrechtliche Erstberatung beim einem Anwalt. Auf jeden Fall eine interessante Frage.
Hallo udoweh, bitte gib bei google mal die Begriffe ein: "erwerbsminderungsrente" und "hinzuverdienst", du gelangst dann auf ein Seite der Deutschen Rentenvesicherung und kannst eine Broschüre downloaden. Darin ist u.a. enthalten:
Die Hinzuverdienstgrenzen werden meist individuell berechnet. Entscheidend sind hierbei der vor Eintritt der Erwerbsminde rung versicherte Verdienst beziehungsweise die rentenrechtlichen Zeiten – umgerechnet in sogenannte Entgeltpunkte – und der Ort, an dem der Verdienst erzielt wird (alte oder neue Bundesländer).
Die Einnahmen sind steuerpflichtig, Du musst eine Erklärung abgeben. Das Thema Berufshaftpflicht lässt sich nicht pauschal sagen, Da müsstest Du uns mehr über Deinen Job sagen. Ggf. wäre eine Gewerbe anzumelden, denn als Freiberufler gelten nur wenige Berufsgruppen, z.B. Ärzte, Architekten... Bitte Begriff "Freiberufler" mal googlen.
Ja, das stimmt - aber es werden nicht alle erworbenen Ansprüche übertragen und dies gilt auch nicht für Altverträge, die vor 2009 geschlossen wurden. Wenn Du also einen älteren Vertrag hast., macht das Wechseln wohl eher keinen Sinn.
Hallo caddybs - bei einem Kreditvertrag haften die Kreditnehmer i.d.R. gesamtschuldnerisch, d.h. dass jeder für die Schulden des anderen voll haftet! Das heisst die holen sich das Geld von demjenigen, der bezahlen kann. Aus meiner Sicht in voller Höhe!
Hallo Emma, ja genauso wie Du es selbst schilderst würde ich es auch sehen! Der Versorgungsfreibetrag findet erst Anwendung, wenn Du die Altersgrenze für die Rentenzahlung erreicht hast. Für die zweite Rate, die Du nächstes Jahr im Juli erhalten wirst, müssste der Freibetrag angewendet werden können.
Soweit ich weiss, arbeitet Mastercard mit Paypass zusammen - da dürfte dann eine breite Vertretung sichergestellt sein. Erfahrungen habe ich damit nicht!
Hallo, also während des BFD bekommst Du Kindergeld für das Kind. Es gibt auch die Regelung, dass man Kindergeld zwischen schule und Studium bis max. 3 Monate in der Übergangszeit bekommt. Ich kann mir also vorstellen, dass das genauso für die Zeit zwischen Schule und BFD gilt. Ruf am besten bei der Kindergeldstelle an und kläre das ab.
Wenn ein Unternehmen Insolvenz anmeldet, dann erhalten die Arbeitnehmer Insolvenzgeld von der Bundesagentur für Arbeit. für max. 3 Monate. Das gilt auch für Praktikanten: siehe auch hier: http://suite101.de/article/das-insolvenzgeld-fuer-arbeitnehmer-a50719
Hallo JoergFinanz, hier war kürzlich mal eine Frage dazu, die Antworten müssten Dir helfen:
http://www.finanzfrage.net/frage/ab-welcher-einkommensgrenze-bei-selbstaendiger-nebentaetigkeit-ist-man-sozialversicherungspflichtig
Nein, normalerweise ist Freizeitausgleich abgesagt - nur wenn es besondere Vereinbarungen gibt, dann werden Überstunden oftmals ausgezahlt.