Antwort
Wenn Sie beschäftigt sind, erfolgt die Pfändung vom Lohn bis zum pfändbaren Betrag. Wenn Sie noch restliches Geld auf ein Tagesgeldkonto anlegen -- immerhin haben Tagesgeldkonten eine Mindestanlage von € 1.000 - würde dies m.E. auch zur Verteilung an die Gläubiger herangezogen werden. Bitte sprechen Sie Ihren Insolvenzberater an (vorsichtig -- d.h. Sie können ihn auch einfach nur mal so einen Frage stellen) dann sind Sie auf der absolut sicheren Seite. Ich persönlich würde es bis zur absoluten Klärung nicht riskieren s.o.- Viel Erfolg