Ein Beratervertrag wäre eine selbstständige Tätigkeit. Die ist bei vorzeitigem Rentenbezug nicht erlaubt, soviel ich weiß. Die Vergütung von Fahrt- und Übernachtungskosten zusätzlich zu einem Bezug von € 450,00 würde die Höchstgrenze überschreiten und hätte eine Rentenkürzung oder sogar Streichung zur folge. Also die 15 Monate mit einem Entgelt von € 450,oo als geringfügig Beschäftigter hat die Rentenversicherung nichts zu meckern. Nach Bezug der Regelaltersrente sind Hinzuverdienste welcher Art auch immer für die Rentenversicherung nicht relevant, allerdings spricht da dann das Finanzamt eventl. mit. LG

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