Du kannst die Änderungen per Brief, Fax, Email oder auch mündlich direkt beim Finanzamt vorbbringen und dann die entsprechenden Stellen korrigieren am besten so schnell wie möglich bevor das Finanzamt mit der Bearbeitung anfängt.

...zur Antwort

Man sagt, dass man Darlehens- und Sparverträge noch 30 Jahre lang aufheben soll bevor man sie entsorgt. Sie können später immernoch einmal angefordert werden, wenn es um die Altersvorsorge oder neue Darlehensverträge geht.

...zur Antwort