Was reden die Leute hier für einen Mist zusammen ???Hier mal ganz deutlich.Wir haben hier 2 Arten von Grundsicherungen. 1.Grundsicherung (Hartz4) Urlaub darf man machen. Allerdings muß man das mit dem Jobcenter abklären weil man dem Arbeitsmarkt für eine Vermittlung zur Verfügung stehen muß. Wo man seinen Urlaub verbringt ist dabei unerheblich, man solle für den Träger aber jederzeit erreichbar sein. 2.Grundsicherung (im Alter und Erwerbsunfähigkeit) hier kann ich Urlaub machen wann und wo ich will.Ich brauche den Urlaub auch nicht anzumelden, weil ohnehin die Anwesenheit nur bei Bedarf oder 1 x im Jahr wegen seines Weiterbewilligungs-Antrages verlangt wird. Hier sollte man allerdings die üblichen Vorsorgen treffen, an die man ohnehin gewöhnt ist. (Post-Nachsendeantrag ect)
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