In meinen Haus wurde vor einiger Zeit eingebrochen. Der Fall wurde von der Polizei aufgenommen und ich hatte den Einbruch meiner Versicherung gemeldet.

Durch meine Krankheit mit längeren stationären Aufenthalten hatte ich die Meldung der gestohlenen Gegenstände und die Gegenstände die durch Vandalismus kaputt gingen noch nicht der Versicherung eingereicht.

Gibt es eine bestimmte Frist, bis man der Versicherung die Gegenstände genannt haben muss?