Ich möchte meine Studienkosten 2013-2019 per Verlustvortrag absetzen. Für 2017 habe ich schon einemal einen Steuerausgleich gemacht - dummerweise (obwohl ich nur ein Einkommen von 700€ hatte).

1) Kann ich trotzdem noch 2013-2016 eine Steuererklärung abgeben?
2) Ist es möglich die Steuererkläung 2017 nocheinmal abzugeben, ich habe da damals natürlich keine Werbungskosten usw. angegeben. Der Monat Einspruchszeit ist leider längst vorbei.

Danke