Verlustvortrag möglich nach abgegebener Steuererklärung?
Ich möchte meine Studienkosten 2013-2019 per Verlustvortrag absetzen. Für 2017 habe ich schon einemal einen Steuerausgleich gemacht - dummerweise (obwohl ich nur ein Einkommen von 700€ hatte).
1) Kann ich trotzdem noch 2013-2016 eine Steuererklärung abgeben?
2) Ist es möglich die Steuererkläung 2017 nocheinmal abzugeben, ich habe da damals natürlich keine Werbungskosten usw. angegeben. Der Monat Einspruchszeit ist leider längst vorbei.
Danke
Student,
Steuererklärung,
Verlustvortrag