Ich möchte einen neuen Fussboden in einer bewohnten Mietwohnung verlegen, der Alte ist verschlissen. wer ist für die Freiräumung des Bodens zuständig?
Es handelt sich um eine Altbauwohnung mit Parkettboden. Das Parkett ist alt und schlecht verlegt. Nun möchte ich einen neues Parkett mit zusätzlichen Trittschutz auf das Alte legen, dazu müsste aber der Boden komplett freigeräumt werden. Eventuell auch in zwei Etappen. Meine Frage nun: Da ich als Vermieter den neuen Boden legen möchte, bin ich auch für das Freiräumen zuständig, oder wäre das die Angelegenheit der Mieter.
Schöne Grüße
Joh.Koch
Mietrecht,
vermieter