Hallo zusammen,

meine Ex-Frau hat einen Anspruch von 430 € meiner Rente. Ich bekomme die Rente mit 63,5 Jahren (Baujahr 1955). Da meine Ex jünger ist und auch keine 45 Jahre vollbekommt geht sie 6 Jahre später in Rente und hat ab dann Anspruch auf die 430 €. Bekomme ich bis zu ihrem Rentenantritt meine volle Rente und wird mir erst nach dem Rentenantritt meiner Ex die 430 € abgezogen? Von der Logik müsste das doch so sein.

Vielen Dank im Voraus