Wenn das neue handgeschriebene Testament jünger ist, dann ist dieses gültig. Ansonsten gibt es den Antworten der Anderen nichts hinzuzufügen!

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In meinem Bekanntenkreis gibt es einen Fall. Die Tochter hat keine Ausbildung bekommen, immer wieder hat sie psychische Probleme, lebte schon in Wohnheimen etc. Die Eltern zahlen weiterhin für sie. Sie ist mittlerweile 22 Jahre alt. Es kann also bedeuten, dass Du bis ans Lebensende bezahlst, wenn sie nichts tut. Der Staat kommt jedenfalls nicht für sie auf, solange bei Dir was zu holen ist.

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Die Rente aus der Unfallversicherung gilt nicht als Hinzuverdienst i. S. von § 96a SGB 6. Sie fließt aber evtl. . in die Höchstbetragsberechnung ein, die als Grundlage beim Bezug mehrerer Rentenarten dienst also z.B. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Verletztenrenten aus der Unfallversicherung (§ 93 SGB 6). Demnach dürftest Du dazuverdienen. Soweit ich weiß, ist der Hinzuverdienst individuell zu ermitteln, da es auch eine Rolle spielt, wieviel du vorher verdient hast. Sprich doch mal mit einem Rentenberater z.B. der gesetzlichen Rentenversicherung,

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Hier findest Du alle Informationen. Die Stiftungen fördern in verschiedenen bereichen z.B. Jugend oder Kultur. Auch wie Anträge gestellt werden ist ersichtlich! http://www.sparkasse-koelnbonn-stiftungen.de/

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Die Umlaufrendite (auch Umlaufsrendite oder Sekundärmarktrendite) ist die durchschnittliche Rendite aller im Umlauf befindlichen, inländischen festverzinslichen Wertpapiere (Anleihen) erster Bonität, also v. a. Staatsanleihen. Die Umlaufrendite für Deutschland wird von der Deutschen Bundesbank ermittelt. Dabei werden auch die Renditen nach Emittenten (Öffentliche Hand, Banken etc.) sowie Restlaufzeiten gruppiert veröffentlicht. Nicht auf Euro lautende Anleihen werden nicht berücksichtigt. (Quelle: wikipedia!) Ich empfehle Dir, Dich mal direkt an die Bundesbank zu wenden, wenn Dir diese Aussage nicht reicht. Die erteilen eigentlich umfassend Auskunft, wie ich selbst schon erfahren habe, als ich Fragen zur Statistik gestellt habe.

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Die Bank verkauft die Bezugsrechte am letzten Handelstag, wenn Du sie nicht ausübst.

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Also es wird auf jeden Fall mit der Hartz-4-Leistung verrechnet, egal ob in einm Betrag gezahlt oder in Raten. Denn die ARGE hat ja in der Zeit, als Du kein Kindergeld erhalten hast, höhere Beträge an Dich gezahlt. Auf jeden Fall muss das angegeben werden, sonst gibt es Schwierigkeiten.

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Ich erhielt 2010 von der Kasse zum Jahresende eine Abrechnung über die von mir gezahlten Beiträge. Da war auch die Rückvergütung eingerechnet. Das reiche ich jetzt mit der Steuererklärung ein. Frag doch mal bei Deiner Krankenkasse nach!

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Anspruch auf Urlaubsgeld verfällt bei längerer Krankheit nicht. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit nicht zum Verfall eines bestehenden Anspruches auf Urlaubsgeld führt. Allerdings wird das Urlaubsgeld erst zur Zahlung fällig, wenn der Urlaub gewährt oder aber im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgegolten wird. Beim Weihnachtsgeld darf Kürzung erfolgen: Wenn das Weihnachtsgeld also niedriger ausfällt als erwartet,hat der Arbeitgeber die Sonderzahlung auf Grund von Fehlzeiten gekürzt. Das ist rechtens!

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Diese Seite habe ich für Sie gefunden: http://www.onlinekredite.cc/studenten-kredit.html

Ansonsten weiß ich von einer Bekannten, dass über die Deutsche Bank Kredite an Studenten vergeben werden. Wenn das Examen gut (bestimmter Notendurchschnitt erforderlich) ist, macht sich das in einer Bonifikation bemerkbar.

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Kläre den Versicherungsschutz mit dem Vereinsvorständen ab. Die Frage der Haftung, wenn sich jemand anders verletzt, ist vor allem entscheidend!

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Bei waschen, schneiden, föhnen, gebe ich zwischen 2 und 3 Euro. Derjenigen, meist Lehrmädchen, die die Haare wäscht, geb ich einen Euro zusätzlich. Wenn ich zusätzlich Strähnen machen lasse, dann gibt es für die "Hauptakteurin" max. 5 Euro.

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Der Erwerber, also der Vermächtnisnehmer, trägt die Kosten! Siehe auch: http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata%2Fform%2FBrambringBeckFbErbR_1%2FMono%2Fcont%2FBrambringBeckFbErbR%2EBrambringBeckFbErbR_J_V_2%2Ehtm

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