Hallo, wir sind verheirat und gemeinsam veranlagt. Ich bin Abreitnehmer und meine Frau ist selbstständig. Und Sie benötigt für Ihren Job ein neues Notebook.

Ich habe einen 500-EUR-Gutschein, den ich gegen ein Notebook einlösen kann. Die Rechnung würde dann jedoch auf meinen Namen lauten.

Ist die Rechnung trotzdem für Sie absetzbar? Oder spielt es gar keine Rolle, da wir gemeinsam veranlagt werden?

Danke & Grüße, Jens