Antwort
Für einen Anspruch auf deutsche Witwen-/Witwerrente muss man mindestens 1 Jahr verheiratet sein. Ob das in Österreich ähnlich ist, kann ich nicht sagen. Ob ein Anspruch überhaupt besteht und wie hoch der ist, hängt immer vom eigenen Einkommen ab. Mit der Staatsangehörigkeit hat das nichts zu tun! Über diverse Rechner im Netz, z..B. über Eingabe "Rechner Witwenpension" kannst Du ermitteln, wie viel Du bekommen würdest, wenn Du verheiratet bist. Am besten lässt Du Dich dazu aber bei der Deutschen Rentenversicherung mal beraten, die sind sehr auskunftsbereit dort.