Hallo,

kann mir einer sagen, ob die Rückerstattung der Bewerbungskosten für die Jahre 2010/2011 in Höhe von 472 € von der Deutschen Rentenkasse in die Pfändung bei der Insolvenz reingehen??? Muss ich dies dem Inso-Verwalter melden??? Oder steht mir das Geld zu, da es aus dem unpfändbaren Einkommen stammt.

Vielen Dank im voraus.