Eine Übertragung des gesamten Vertrages wie auch des Darlehensansppruchs an Verwandte ist normalerweise ohne Probleme möglich. Das Gesetz lässt aber der Bausparkasse eine Hintertür auf, denn dort heisst es zur Zustimmung "in der Regel". Damit sollen aber nur Übertragungen auf Personen verhindert wetrden, die nicht kreditwürdig sind (Privatinsolvenz, o.ä.). Auch die Übertragung auf Dritte ist möglich. Nähere Informationen hierzu findet man unter den Suchbegriffen Bausparen und Darlehenszweitmarkt. Sind die Kinder bereits 16, kann es unter dem Aspekt der Wohnungsbauprämie sinnvoll sein, die Verträge direkt auf die Kinder abzuschließen.
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