Kann ich Dienstleistungen nachträglich in Rechnung stellen?
Ich betreue seite 2006 für einen Bekannten die Homepage, das ging über Aufbau, regelmäßige Aktualiesierungen über Optimierung und Suma, also das volle Porgramm was mich viel Zeit und Nerven gekostet hat da auch gewisse Anprüche gestellt wurden. Leider ist dieser Bekannte jetzt der meinung er müßte mich vera........ Deswegen würde ich gerne meine Arbeit vergütet bekommen. Geht das ? Wie sieht es rechtlich aus, da ich bis dato den ganzen Schmu ohne Bezahlung gemacht habe. Was ich weiß ist das die Forderung aus 2006 nach 3 Jahren ( also am 31.12.2009 ) verjährt. Es geht mir nur darum ob es überhaupt möglich ist diese Forderung zu stellen.
mfg
rechnung,
Dienstleistung