Ich möchte meinen Sohn beim Hausbau unterstützen und eine Schenkung innerhalb des Freibetragsrahmens vornehmen. Im Gegenzug soll mir ein Wohnrecht in der Einliegerwohnung eingeräumt werden, das ich aber nur im Notfall später wahrnehmen würde. Die Einliegerwohnung soll durch den Sohn zur Tilgung der Schulden zunächst an Dritte weitervermietet werden. Muss für dieses ruhende Wohnrecht Steuer bezahlt werden?