der Beleihungswert ist abh. vom Objekt. Nehmen wir mal eines mit einem Kaufpreis von 100.000 Euro, was der Notar kostet, ist der Bank egal. Das kann nicht beliehen werden.

Die Bank rechnet einen Sicherheitspuffer ab und dann noch eine Quote, die je nach Objekt unterschiedlich sein kann.

Nehmen wir an, für die Bank ist das Objekt die 100.000 Euro wert und nimmt eine Beleihung von 70% an. Dann bekommst du max. 70.000 Euro.

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ist das nicht ein wenig so wie die blühenden Landschaften, die dem Osten versprochen wurden? Wie all die Immobilien, die super Renditen abwerfen würden im Osten, dem so viele Anleger gefolgt sind und viel, viel Geld verloren haben.

Ich würde weniger auf das, was sein wird achten, als vielmehr auf die jetzigen Fakten: was ist die ortsübliche Miete? Wie teuer sind andere vergleichbare Immobilien in der Gegend? Wie hoch ist der Leerstand? Wieviel Rendite bringt die Imme? In welchem Zustand ist die Wohnung? Stehen Renovierungen an?

Das andere kann ja kommen. Aber es muss nicht. Und dann? Szene hin, Szene her!

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aus der Unterhaltspflicht (nach Scheidung) kommt man nur raus, wenn die gesetzlichen Regelungen dafür erfüllt sind wie: sie ist wieder arbeitstätig, verdient ausreichend, es gibt keine Kinder, die Kinder sind alt genug etc.

Ein anderer Partner ist kein Grund für die Einstellung der Zahlungen - erst, wenn sie wieder heiratet.

Solange ihr noch verheiratet seid, ist die Lage noch eine ganz andere. Dann wird das Amt allemal an dich herantreten. Und in dem Falle spricht man auch nicht von Unterhalt.

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auch die von dir genannte ING-DiBa bietet einen kostenlosen Zugang an Automaten über die Kreditkarte (wenn auch limitiert p.a.).

Mir fällt die DKB ein. Dort bekommst du eine Kreditkarte, mit der du weltweit (das Kleingedruckte lesen) kostenlos abheben kannst.

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