Das kommt natürlich ganz darauf an welche Spezifikationen der Rechner hat und wie alt der ist. So allgemein kann man das nicht sagen. Es kommt außerdem noch darauf an was man damit vor hat.
Soweit ich weiß gehören die nicht direkt zur Sparkasse. Du kannst aber auf jedenfall kostenfrei mit einer normalen SparkassenCard Geld abheben.
Ja, soweit ich weiß haben auch befristet Angestellte einen Urlaubsanspruch. Pro vollen Monat solltest du also etwas an Urlaubsanspruch bekommen. Stand dazu nichts in deinem Arbeitsvertrag?
Erhöht werden soll es zum kommenden Wintersemester. Um wie viel genau kann ich dir allerdings nicht sagen.
Ja, die zusätzlichen Kosten für die Krankenversicherung sollten normalerweise bei dem Bafög-Bedarf berücksichtigt werden. Das kannst du hier nachlesen:
http://www.das-neue-bafoeg.de/de/231.php
Ja, du musst nicht zwingend Kontodaten angeben. Du kannst auch Geld einzahlen indem du es von einem Bankkonto auf dein PayPal Konto überweist.
Die staatliche Schuldenberatung ist kostenlos, häufig aber mit Wartezeiten verbunden. Private Berater müssen hingegen meistens bezahlt werden.
Das kommt auf die Versicherungsgesellschaft an. Bei vielen ist eine Mitversicherung in so einer Situation nicht mehr möglich. Es gibt allerdings auch Versicherungen die das machen. Aber auch nur bis zum 25. Lebensjahr!
Ja, ein gemeinsames Konto kann man eigentlich bei jeder Bank eröffnen. Es erhält dann auch jeder eine eigene EC-Karte.
Besonders interessiert ist Verdi natürlich an einem Investor, der wieder zu einer Tarifbindung zurückkehrt und nicht an einer Mitarbeiterreduzierung oder gar einer Zerschlagung des Unternehmens interssiert ist. Dafür sind Gewerkschaften ja auch als Lobby der Arbeitnehmer da sich da einzumischen. Hauptsache die sind nachher nicht daran Schuld, dass alle Mitarbeiter von Karstadt ihre Job verlieren...
Den Urlaubsanspruch hat sie auf jeden Fall schon erworben. Der Arbeitgeber hat nur das Recht diesen Anspruch erst nach der Probezeit zu gewähren. Wenn es da irgendwie Theater gibt, würde ich an ihrer Stelle einfach die letzten Tage vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Hause bleiben, entsprechend der erworbenen Urlaubstage...
Um sicher zu gehen, was Du darfst oder nicht, hilft Dir sicherlich nur weiter in der Baubehörde Deiner Stadt bzw. Deiner Gemeinde anzurufen und dort nachzufragen. Die Städte entscheiden sowas immer höchst individuell, da kommt es teilweise sogar auf den Sachbearbeiter an. Alle konkreten Antworten hier, wären immer spekulativ...
Ich denke eine solche Verzichtserklärung würde Dir letzen Endes im Fall der Fälle auch nichts bringen. Man kann nicht auf sein gesetzliches Recht verzichten, schon gar nicht, da es ja auch um das Wohl des Kindes geht. Da bleibt Dir letzendlich nur auf Deine Mitarbeiterin zu vertrauen...
"Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.
Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:
Aufenthaltsdauer
Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)
Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht." Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/99/Seite.990076.html
Da Du "nur" jedes zweite Wochenende in die Heimat fährst und "nur" einen Freund, aber keine Familie im engeren Sinne in Deiner Heimat hast und Dein Arbeitsplatz an Deinem jetzigen Hauptwohnsitz ist, denke ich nicht, dass Du rechtmäßig Deinen Hauptwohnsitz in Deiner alten Heimat melden kannst...
Ja, das muss man. Arbeitnehmer tragen die Übungsleiterpauschale z. B. bei der Steuererklärung unter "Steuerfrei erhaltene Aufwandsentschädigungen / Einnahmen" auf Seite 1 der Anlage N ein. Selbstständige tragen "steuerfreie selbstständige Tätigkeiten im Nebenberuf" in der Anlage S ein.
Das kann man so pauschal nicht beantworten. Das kommt ganz auf das einzelne Unternehmen an. Von daher ist das für mich ein Faktor, aber kein entscheidender. Nestle zB hat ein hohes KGV, ich würde aber trotzdem nicht davon abraten, die zu kaufen, während es einige Titel gibt, die ich trotz relativ geringem KGV niemals anrühren würde...