Meistens steht in den Versicherungsbedingungen der Policen, dass man „unverzüglich“ Schäden seiner Versicherung melden sollte. Damit ist in der Praxis normalerweise eine Meldung innerhalb einer Woche gemeint. Die zugestandene Frist bemisst sich danach, wie viel Zeit ein Versicherungsnehmer benötigt, um eine Liste der Schäden anzufertigen.
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