Hier ein Ausschnitt dazu, den er mir noch geliefert hat aus einer PDF:
"2.3. Irreführungsverbot Mit dem Irreführungsverbot wird der Grundsatz der Firmenwahrheit gesetzlich normiert. Ein Firmenwortlaut darf keine Begriffe enthalten, die geeignet sind über Art und Umfang oder über die Verhältnisse des Geschäftsinhabers bei den maßgeblichen Verkehrskreisen eine unrichtige Vorstellung hervorzurufen (z.B. Austria, International). Allerdings muss eine mögliche Irreführung für die angesprochenen Verkehrskreise von wesentlicher Bedeutung sein, um vom gesetzlichen Verbot umfasst zu sein. In diesem Zusammenhang ist auf die im Punkt 10. angeführten Begriffe zu verweisen, die in den maßgeblichen Verkehrskreisen als „wesentlich“ betrachtet werden und dann von den betroffenen Verkehrskreisen als irreführend angesehen werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind." Quelle: http://wko.at/wknoe/rp/firmenrecht_broschuere.pdf