Eine Chance auf Schadensersatz besteht nur, wenn Zeugen gesehen haben, wie der Schaden entstanden ist und wer ihn verursacht hat. Dabei reicht es nicht, wenn sie nur gesehen haben, wie jemand mit der Schubkarre hantiert hat und dann weggefahren ist. Entscheidend ist wirklich der sogenannte Tathergang, also vor allem der Moment, als die Schubkarre gegen das Auto stieß. Wenn Zeugen das gesehen haben, kann man dafür die Firma zur Verantwortung ziehen, der die Schubkarre gehört. Diese müsste sich dann gegebenenfalls an die Drittfirma wenden.

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Da das Personal auf die Befürchtung aufmerksam gemacht wurde und die Ärzte trotz dieser Befürchtung die Besuche des Vaters zu den Mahlzeiten eingeschränkt haben, müssen Sie sich unbedingt mit der Klinikleitung in Verbindung setzen. Die Haftpflichtversicherung der Klinik sollte in dem Fall leisten.

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Ja, ich kann das nachweisen.

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