Wir bauen gerade ein Haus und kamen mit dem Nachbar über die Einfriedung ins Gespräch. Dieser hat auf seinem Grundstück angrenzend zu uns eine Zufahrt, die zum Ende hin eine leichte Steigung hat. Unser Grundstück ist aber eben. Der Nachbar meinte zu uns, dass wir aufgrund der Neigung keinen Zaun an dieser Stelle errichten können, da ansonsten ein Spalt zw. seiner Zufahrt und unserem Zaun entstehen würde und sich einer verletzen könnte. Müssen wir dafür haften, wenn sich deswegen einer verletzt oder muss der Nachbar für die Sicherheit auf seinem Grundstück sorgen?