Hallo zusammen,
es gibt schon einge Fragen und Antworten zu dem Thema aber keine passt so 100% auf meinen Fall.
Wiir sind seit August Eigentümer eines Hauses.
Beim Vorbesitzer wurde die Grundsteuer immer vierteljährlich vom Finanzamt eingezogen. Deshalb hat uns der Vorbesitzer gebeten ihm die Steuern für den Rest des Jahres zu erstatten da bei ihm noch am 15.08. und 15.11. laut Bescheid abgebucht werden soll. Dazu bin ich auch gerne bereit - von wegen "Rechten und Pflichten gehen auf den Käufer über".
Ich frage mich aber nun, ob das Finanzamt von sich aus uns einen Steuerbescheid schickt und die Steuern direkt von uns ab dem 15.08 einfordert. Immerhin stehen wir jetzt im Grundbuch und die Grundsteuer wurde bisher nicht jährlich bezahlt und ist somit ja auch keine Jahressteuer.
Weiß also jemand ob das Finanzamt für den Rest des Jahren überhaupt noch beim Vorbesitzer abbucht und wir jetzt einen "eigenen" Steuerbescheid bekommen oder ist es dem Finanzamt egal was sich unterjährig tut und schreibt uns erst Anfang 2013 an - egal ob jetzt vierteljährlich gezahlt wird oder nicht?
Ich will ja nicht doppelt zahlen...
Viele Grüße, Frederik