"Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III beschäftigt war." demnach denke ich nicht, dass man direkt aus dem Studium heraus den Zuschuss bekommen kann. Man müsste sich wahrscheinlich erst einmal arbeitslos melden, dann wäre es möglich. Die genauen Bedningungen kannst du auf der Seite des Arbeitsamts finden. Anrufen hilft sicherlich auch weiter. http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zentral/Buerger/Hilfen/Existenzgruendung/Existenzgruendung-Nav.html
Ich würde auch dazu raten, mit der Behebung des Schadens noch solange zu warten, bis die gegnerische Versicherung sich bewegt und eine Reaktion zeigt. Wenn sie ohne zu murren zahlt, dann ist's umso besser. Wenn Sie sich stur stellt, dann bist du im Nachinein froh, dass du das Geld nicht vorher schon ausgegeben hast in dem Glauben dass die Versicherung sowieso zahlt.
Ich würde dir raten, dich vor der Umsetzung deiner Geschäftsidee eingehend zu informieren. Eine gute Anlaufstelle ist beispielsweise das Existenzgründerportal des Ministeriums für Wirtschaft und Technologie. Dort gibt es einige Hinweise darauf, was man auf dem Weg in die berufliche Selbständigkeit beachten sollte. Einfach einen GEwerbeschein zu beantragen und dann ins Blaue herein loslegen, ist meistens kein erfolgversprechender Weg. http://www.existenzgruender.de/selbstaendigkeit/index.php
Die Städte sind prinzipiell dafür verantwortlich, ihre Straßen verkehrstauglich zu machen. Das gilt allerdings nur für verkehrswichtige und gefährliche Stellen. In jeder x-beliebigen Seitenstraße wird sie deshalb nicht räumen müssen und dementstprechend kann man sie auch nicht für einen Schaden zur Verantwortung ziehen, der aufgrund des schlechten Winterdienstes entstanden ist. http://www.anwalt.de/rechtstipps/raeumpflicht-gemeinde-muss-ihr-nur-im-rahmen-ihrer-leistungsfaehigkeit-nachkommen_008844.html