Nach langer Recherche habe ich leider keine genaue Antwort gefunden.

Wissensstand: Laut Gesetz darf man ja bekanntlich nicht mehr als 20h als Vollzeit Student arbeite. Ausgenommen ist dabei die Veranstaltungsfreie Zeit.

Wenn man mehr arbeitet verliert man ja bekanntlich den "ordentlichen" Studentenstatus und wird als Arbeitnehmer angemeldet, da das Studium nicht mehr als Hauptbeschäftigung gilt. Versicherungstechnisch zahlt man dann die vollen Beträge.

ABER: Wie ist das jetzt eigentlich von seitens der Universität zu verstehen?

Für die Versicherungen ist man nun Arbeitnehmer. Ist die Universität dann gezwungen Exmatriculus zu zaubern oder kann man einfach als "Arbeitnehmer" an der Universität eingetragen bleiben und dort weiter studieren? (Masterstudium)