Das aller wichtigste ist sich von einem Steuerberater und / oder Rechtsanwalt beraten zu lassen, denn das deutsche Steuerrecht ist hoch komplex. So eine Selbstanzeige kann schnell zu ungewollten Folgen fuehren, wenn es nicht richtig gemacht wird.
Hier ist ein ganz interessanter Artikel zu dem Thema: https://www.focus.de/finanzen/recht/kein-geld-bei-falschen-angaben-fallstricke-bei-berufsunfaehigkeitsversicherungen_aid_925423.html
Ich gebe Dir Recht, wirklich sinnvoll ist das nur auf globaler Basis. Selbst dann gibt es immer wieder findige Koepfe, die Luecken in den Regulierungen entdecken. Ich denke, die Effektivitaet wird begrenzt sein; allerdings ist es ein gutes Signal.
Sprichst Du von dem beruehmten 400 Euro Job? Ich gehe mal davon aus, dabei zahlt der Arbeitgeber, alle noetigen Abgaben. Fuer Dich sind die 400 Euro zozusagen brutto = netto, somit brauch es nicht in die Steuererklaerung.
Ruf doch einfach mal bei deiner Niederlassung des Mieterbundes an, die koennnen dir sicherlich weiter helfen. Alternativ kannst du doch auch die Analyse in Berlin machen lassen.
Wenn du mal bei smava unter den FAQ's guckst findest du sicherlich alles was dich interessiert, hier der link
http://www.smava.de/7+Haeufige-Fragen-rund-um-smava.html
Nein, das ist mir nicht bekannt. Kommunen sind i.d.R. selber fuer ihre Kindergaerten zustaendig, also muessten sie ja an sich selber Strafe zahlen.
Hat sie sich schon einmal ueber Bafoeg erkundigt, Studentenkredite sind auch eine Alternative. Es gibt ebenfalls Stipendien fuer die man sich bewerben kann, erste Infos gibt es z.B. unter studium-ratgeber.de
Da gibt es verschiedene Moeglichkeiten, die besonders von den Details abhaengen. Da gibt es Patronatserklaerungen, Gewinnabfuehrungsvereinbarungen etc. Wenn du genauere Informationen hast, poste sie doch mal.
Es gibt Pflegezusatzversicherungen, einfach mal bei verschiedenen Versicherungen nachfragen und sich beraten lassen. Leider sind diese in der Regel oft recht teuer und lueckenhaft. In der Regierung wird gerade eine Pflegepflichtversicherung dieskutiert, eventuell macht es Sinn das Ergebnis abzuwarten.
Ich fuerchte schon, siehe mal folgendes Zitat: "Das Sozialgericht Detmold hat mit Urteil vom 23.10.2009 entschieden, dass die Arge das Geld aus einem Lottogewinn bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen darf (Az.: S 13 AS 3/09).
Im konkreten Fall hatte ein Hartz IV Empfänger 500 Euro im Lotto gewonnen. Das Geld wurde ihm jedoch vom zuständigen Leistungsträger auf das ALG II angerechnet, indem die Leistungen in zwei aufeinander folgenden Monaten um jeweils 250 Euro gemindert wurden.
Das Sozialgericht hatte am Vorgehen der Behörde nichts auszusetzen. Glückspielgewinne müssten allgemein als Einkommen qualifiziert werden. Der Preis für den Lottoschein dürfe vom Leistungsbezieher auch nicht gegengerechnet werden, weil die Aufwendung für den Loskauf als nicht wirtschaftlich vernünftig zu bezeichnen sei."
Das ist eine sogenannte Special Purpose Acpusition Company. Diese wird gegruendet und an die Boerse gebracht um ein anderes Unternehmen zu kaufen und dann die zuvor geschaffene Unternehmensform Aktiengesellschaft zu nutzen.
Das bleibt abzuwarten, zumindest der Geschaeftsfuehrer von Best Western spricht von der Moeglichkeit attraktive Angebote zu erstellen. Andere verweisen auf dringenden Renovierungsbedarf etc., es lohnt auf jeden Fall genau zu vergleichen was kostete es 2009 und was 2010 und ggf. zu verhandeln.
Rewe testet das Geraet gerade in einem Supermarkt, im Prinzip bezahlst du an der Kasse mit deinem Fingerabdruck. Der Betrag wird dann von deinem Konto abgebucht. Um an diesem Verfahren teilzunehmen muss man sich an einem Automaten fuer dieses System registrieren. Da es auf dem Fingerabdruck basiert sollte es schon sehr sicher sein denke ich. Die andere Frage ist immer der Datenschutz, letzendlich wird dein Fingerabdruck zusammen mit persoenlichen Daten gespeichert.
Die Balkonflaeche darf bis zu 50% zur Wohnflaeche hinzugerechnet werden, das gilt uebrigens auch fuer Terassen bei Mietvertraegen,die vor 2004 geschlossen wurden.
Grundsaetzlich ist der Eigentuemer der Immobilie vor der der Schaden entsteht verantwortlich. Es kann im Mietvertrag schriftlich fixiert sein, dass der Mieter fuer die Raeumung verantwortlich ist, jedoch muss auch hier sich der Eigentuemer von der ordnungsgemaessen Saeuberung ueberzeugen.
Da ist leider nicht viel zu machen, ich wuerde dir aber raten die Versicherung zu bitten, die Kuendigung zurueck zu nehmen damit du kuendigen kannst. Das hat einen entscheidenden Vorteil, du wirst weniger Probleme haben eine neue Versicherung zu normalen Konditionen zu finden. Versicherung gleichen ihre Daten naemlich ab, d.h. nach einer Kuendigung wirst du woanders deutlich mehr zahlen muessen.
Studenten mit geringem oder keinem Einkommen koennen die Kosten des Auslandssemesters auf der Anlage N der Steuererklaerung eintragen. Bitte an Belge denken um die Kosten nachzuweisen. Bei Ablehnung des Finanzamts solltest du unter Hinweis auf das BFH-Verfahren VI R 31/07 Einspruch einlegen.
Du bezahlst ganz normal deine Krankenversicherung fuer dich selber, der Beitrag entspricht dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenversicherung. Die Haelfte des Beitrags traegt die Rentenversicherung, die andere der/die Rentner/in.
Dir stehen bestimmt Zusatzleistungen zu,schon wegen des Betreuungsaufwands, behindertengerechte Wohnverhaeltnisse etc. Guck doch mal auf dieser Seite nach, sie scheint recht hilfreich zu sein und Du kannst Dich mit Menschen in der gleichen Situation austauschen.
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/schwerbehinderte-hartz-iv/