das klingt nach doppelter Haushaltsführung. Frage ist nur: hattest du mit dem WG-Zimmer wirklich einen 2. Haushalt?

Sieh mal hier: http://www.finanztip.de/doppelte-haushaltsfuehrung/

Wenn dem so ist, dann kannst du viele weitere Kosten absetzen. Wenn nicht, dann wird dir keiner abnehmen, dass du jeden Tag 500 km gependelt bist. Du kannst dann m.E. die täglichen Fahrten von der WG in die Arbeit absetzen plus die Fahrten nach Hause. Hier sollte jedoch geklärt werden, wo der Lebensmittelpunkt ist.

Können mir nachträglich noch Nachteile aus meiner "Nichtanmeldunge" entstehen

ja! Sich zu melden ist per Gesetz Pflicht. Die Strafe wie auch die Höhe dafür obliegt dem Einwohnermeldeamt.

Finanzamt? Ich sehe die Zuständigkeit beim Finanzamt, wo die WG ihren Sitz hat.

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die Obergrenze für Übungsleitertätigkeit ist bei 2.400 Euro p.a. Ist die gegeben? Jan. - Aug. sieht nach mehr als der Betrag aus.

Hast du diese Tätigkeit richtig eingetragen in der Anlage N (müsste Zeile 26 sein)?

Weitere Infos: http://www.finanztip.de/uebungsleiterpauschale/

Ich habe mich damals informiert, und dabei kam heraus dass ich für den Nebenjob und den Übungsleiterfreibetrag keine Steuern zahlen muss.

bei wem hast du dich informiert?

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