Hallo,

es ging um das Urteil des OLG Schleswig vom 29.1.2004 - 5 U 106/03 wegen Besonderheiten beim Vorausdarlehen.

Vorausdarlehen mit einer Bausparkasse, Bausparvertrag war noch nicht zugeteilt, wurde weiter angespart, es lief Zinsfestschreibung, dann erfolgte eine Sondertilgung, die Bausparkasse verlangte Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bausparkasse hat die Sondertilgung angenommen,  der Vertrag lief danach weiter.

Auf Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Sondertilgung wurde im Vertrag nicht hingewiesen.

Wer hat eine Idee?

Vielen Dank.

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Hallo,

ich denke, Ihr habt recht und es wurde korrekt abgerechnet.

In den Bausparbedingungen steht ein Hinweis auf Sondertilgungen, in der Abrechnung aus 2013 steht hierzu nichts.

Vielleicht kann mir jemand noch eine Möglichkeit nennen wie man die Vorfälligkeitsentschädigung auch zu vor Jahren abgerechneten Darlehen wenigstens grob nachrechnen kann.

Vielen Dank.

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Hallo,

vielen Dank für die Antworten.

Die Frage der Widerrufsbelehrung stellt sich nicht da es um ein Vorausdarlehen aus 1997 geht, Prolongation aus 2005.

Lt.Darlehensgeber wurde in 1997 noch  keine Widerrufsbelehrung verwandt da diese nicht vorgeschrieben war.

Das Darlehen wurde --nicht gekündigt--. Im Rahmen eines Hausverkaufes wurden mit Zustimmung der Bank Erlöse auf die Darlehen aufgeteilt so dass sich die Darlehenssumme entsprechend verringert hat. Dies könnte man auch als Sondertilgung werten, ist dann Vofälligkeitsentschädigung rechtens?

Durch die Tilgungen verlangte die Bank Vorfälligkeitsentschädigungen.

Dies war in 2009 - wenn nicht die 10-jährige Verjährung machbar ist habe ich wohl keine Möglichkeit mehr.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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