Hallo,
es ging um das Urteil des OLG Schleswig vom 29.1.2004 - 5 U 106/03 wegen Besonderheiten beim Vorausdarlehen.
Vorausdarlehen mit einer Bausparkasse, Bausparvertrag war noch nicht zugeteilt, wurde weiter angespart, es lief Zinsfestschreibung, dann erfolgte eine Sondertilgung, die Bausparkasse verlangte Vorfälligkeitsentschädigung. Die Bausparkasse hat die Sondertilgung angenommen, der Vertrag lief danach weiter.
Auf Vorfälligkeitsentschädigung bei einer Sondertilgung wurde im Vertrag nicht hingewiesen.
Wer hat eine Idee?
Vielen Dank.