Wir haben eine Frage. Wir haben ein Haus gekauft und waren der einzigste

Kaufinteressent. Mit dem Käufer waren wir aufgrund des Gesamtzustandes

des Hauses über ein Kaufpreis von 180.000,00 EUR einig.

Das Haus ist sanierungsbedürftig und daher haben wir auch nur den Grundstückswert bezahlt.

Nun will das FInanzamt von uns Schenkungssteuer aus 348.000,000 EUR ./. 180.000,00 EUR = ca. 50.400,00 EUR.

In dieser Stadt werden öfters Immobilien günstig verkauft, ohnen dass je Schenkungssteuer verlangt wird.

Wir haben auch darüber mit einem Immobilienmakler gesprochen, der auch

jetzt wieder ein Schnäppchen ohne Schenkungssteuer gekauft hat. Dieser ist aus allen Wolken gefallen, als er das hörte. Er meinte, wenn Sie und der Verkäufer über dem Kaufpreis einig sind, der Verkäufer den Verkauf wegen finanziellen Problemen keine andere Wahl hatte und wir der einzige Interessent waren, dann muss das Finanzamt dies akzeptieren ohne Schenkungssteuer.

Nun die Frage. Wir haben als Käufer kein Interesse Schenkungssteuer zu zahlen, da unser Budjet dies auch nicht zulässt. Die Sanierung des Hauses können wir dann vergessen, so dass uns ein richtiger zusätzlicher Vermögensschaden entsteht.

Daher möchten wir den Kaufvertrag rückgängig machen. Bei einer reinen Schenkung, bei der auch Schenkungsvertrag darübersteht, entsteht dann erneut Schenkungssteuer, da die Schenkungssteuer mit Zeitpunkt des Vertrages entsteht.

Wie sieht es aber bei einem Kaufvertrag aus? Entsteht bei der Rückabwicklung wieder Schenkungssteuer?