Hallo.
Habe neulich ein Auto gekauft von Privat als Privat.
Sachmangel gab , vorsehbar , allerdings Getriebeschaden traten erst 2-3 Stunden später nach dem kauf.
Im "Kaufvertrag" , was eigentlich sehr banale Name wäre was wir da unterschrieben haben, steht seitens Verkäufer - Keine Garantie - Keine Rückgabe.
Ok , verheimlichte Schaden vorhanden, was eigentlich beim Auto auslesen herausstellte , das der Schaden vor meiner Kauf auftrat , genauso mit Getriebeschaden und paar Problemen mit Motor (auch DPF Dazu) was vor der das Auto TÜV bekommen hat (was hier in Deutschland, unmöglich TÜV zubekommen mit einen Defekten DPF ) .
(Auto seit Kauf, würde nicht mal 100km bewegt)
Habe den Verkäufer das freundlich geschildert, habe aber nur labere und Schrien von Ihm bekommen , kein Geld kein Geld zurück.
Jetzt kommt meine Frage, wäre sinnvoll einen Anwalt das zu schildern und ein Anwaltliche Brief an den Verkäufer zu zuschicken ?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas.