Ich bin letztes Jahr von April bis Juli einer Auswärtstätigkeit nachgegangen, hatte dann einen Monat Elternzeit und habe dann wieder an derselben Tätigkeitstätte angefangen zu arbeiten. Meine Frage ist, ob durch den einen Monat Elternzeit, die 3-Monatsregel als unterbrochen gilt, und damit nach der Elternzeit wieder von neuem beginnt?