Hallo Udessa,

generell gilt, dass, wenn die Regelstudienzeit "weit" überschritten ist, der Anspruch auf Unterhalt verfällt. Dies ist nicht automatisch so und soweit gewichtige Gründe dafür vorliegen (ein Auslandspraktikum zähle ich mal dazu, denn die Eltern sollten auch noch die Jobsuche zum Teil mitunterstützen, insofern ist für sie ein besser qualifizierter Sohn ja auch ein Anreiz), steht dem meiner Ansicht nach nichts im Wege. Ich würde dennoch mal an seiner Stelle einfach möglichst früh mit seinen Eltern reden, ihnen die Gründe für die Verlängerung darlegen und dann hoffe ich doch, dass sie verständnissvoll reagieren.

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