Antwort
Ja. Es ist ein rechter Aufwand, eine ordnungsgemäße Schätzung mit Gutachten anzufertigen, der Juwelier wird sich das logischwerweise bezahlen lassen. Und es spricht eigentlich eher FÜR den Juwelier, dass er zuvor einen Kostenvoranschlag erstellt, denn dann kann man ja immer noch entsheiden, ob man diesen Vertrag so abschließen möchte oder nicht. Will man eigentlich nur "pi mal Daumen" wissen, was der Schmuck in etwa wert sein könnte, so sollte man vielleicht eher bei einem Pfandleiher fragen und 25% draufrechnen...