Antwort
Die Antwort auf deine Frage findest du im Gesetz: § 161 SGBIII Abs. 2 § 161 Erlöschen des Anspruchs (2) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung vier Jahre verstrichen sind. Also, du kannst immer noch rückwirkend einen Antrag stellen. Ob du für den Zeitraum Leistungen bekommst kann ich nicht sagen, aber die Zeiten sind dadurch für die Rente dokumentiert. Viel Erfolg!