Natürlich, dies ist ja in der regel ein recht normaler Rechtsstreit, den die Rechtsschutzversicherung übernehmen wird. Eine gute Möglichkeit ist es auch sich an den Versicherungsombudmann zu wenden und erstmal zu versuchen einen Rechtsstreit abzuwehren.

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Welche Zahlungsmöglichkeiten wann und wo akzeptiert werden ist Sache des Händlers. Auf Rechnung wird ins Ausland nicht gerne verkauft da hier die Möglichkeiten der Nachverfolgung wesentlich schwerer bzw. kostenreicher sind. Insofern gehen die Händler lieber auf Nummer sicher und lassen sich per Vorkasse bzw. Kreditkarte bezahlen.

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