Wenn Du bei Rechnungstellung unter 200 Euro liegst für eine Tätigkeit, dann könnte man dies unter steuerfreie Umsätze eintragen.

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Die BayernLB soll die Finanzspritze an die HGAA leisten

Warum nicht ? Es werden bessere Zeiten kommen und dann hat man wieder genug Masse zum Abschreiben !

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