Antwort
Wenn Du bei Rechnungstellung unter 200 Euro liegst für eine Tätigkeit, dann könnte man dies unter steuerfreie Umsätze eintragen.
Wenn Du bei Rechnungstellung unter 200 Euro liegst für eine Tätigkeit, dann könnte man dies unter steuerfreie Umsätze eintragen.
Warum nicht ? Es werden bessere Zeiten kommen und dann hat man wieder genug Masse zum Abschreiben !