Antwort
Natuerlich ist das moeglich in Abstimmung mit deiner Ex-Frau, kannst ja etwas dazu tun.
Natuerlich ist das moeglich in Abstimmung mit deiner Ex-Frau, kannst ja etwas dazu tun.
Generell gelten fuer Unternehmen und Kaufleute 6 und 10 Jahre, wobei die Aufbewahrungsfrist am Ende des Jahres anfaengt. Demnach koennen Unterlagen aus 2006 und 2002 respektive vernichtet werden.