Nun soweit muss es erst einmal kommen, alleine kann er das nicht durchboxen und ich denke, dass die Tourismusbranche und Winzer maechtig Alarm schlagen werden.
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Nachlesen lasst sich das im BGB ungefaehr ab Paragraph 430. Ansonsten hat der Verkaeufer das Recht den Mangel zu beseitigen z.B. durch Reperatur, sofern dies in Bezug auf den Warenwert angemessen ist.
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Wer dir hier vielleicht weiter helfen kann ist der Ombudsmann des Bundesverbandes deutscher Banken. Das ist eine Schlichtungsstelle bei Streiteren zwischen Banken und Kunden. Einfach bei Google mal eingeben und anschreiben.
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Auf folgender Seite findest Du umfangreiche Informationen, die deine Frage beantwortet. Entscheidend ist deine Lebenssituation, das geht aus deiner Frage nicht klar hervor.
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/kinder-betreuungskosten.htm