wenn die Tochter verheiratet ist, so ist primär der Partner für den "Unterhalt" zuständig. Wenn dieser arbeitslos ist oder ein zu geringes Einkommen hat, dann muss sie sich um eine Tätigkeite bemühen. Geht auch das nicht, so können die Eltern herangezogen werden für den Unterhalt.

Die Frage ist auch, ob die Tochter noch in Ausbildung ist und sie generell keine Anspruch auch Hartz 4 hat.

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andere Nachteile? Der einzige Nachteil, den ich kenne, ist der, dass man von der Arbeitslosenversicherung kein Geld bekommt, weil man ja auch nicht eingezahlt hat.

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist auf eine Dauer von 12 Monaten limitiert - ausser man hat eine Altersgrenze überschritten.

Hier findest du schon mal viele Infos und Links zu dem Thema: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosenversicherung

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das Rechtliche ist das eine für die Absicherung. Hier musst du genau wissen, was die Site können soll.

Ich sehe noch den Gründungsprozess an sich: Gesellschaftsrecht, Satzung etc. Das ist ein grosser Teil der Arbeit. Vermutlich geht es auch um die Finanzierung.

Wenn du Geldgeber suchen solltest, dann kennen die teils die Branche sehr gut und wissen auch, worauf zu achten ist.

Darüberhinaus empfehle ich http://www.orthografietrainer.net/index.php . An dem Thema hakt es doch sehr und das ist ein Teil der Aussendarstellung - und in der gebotenen Form geschäftsbeeinträchtigend.

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die Bank ist nicht verschuldet, sondern benötigt mehr Eigenkapital. Vermutlich meinst du das.

Bei 12.000 Euro sehe ich kein Problem, denn auch wenn die Bank zusammenbrechen sollte, ist dein Geld über den Einlagensicherungsfonds abgesichert.

Der Einlagensicherungsfonds ist nur dann in Gefahr, wenn der Grossteil der Banken zusammenbrechen sollte - aber dann haben wir ganz andere Probleme, weil dann weltweit das Finanzsystem kollabieren würde.

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die Kaution ist nicht für ausstehende Mieten gedacht, auch wenn du der Meinung bist, die Wohnung ist in einwandfreiem Zustand. Die Miete ist bis zum Ende des Vertrages zu zahlen.


Wenn der Vermieter dir die Kaution auf einmal und nicht wie vereinbart in Raten abgebucht hat, dann ist das ein ganz anderer Fall, der mit der Mietzahlung nicht zu tun hat. Du hättest

  • die Abbuchung abweisen können
  • dich an den Vermieter wenden und Einspruch einlegen
  • dem Vermieter die Sollzinsen in Rechnung stellen - zeitnah (nicht nach Jahren)!
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Warum wird das Papier ausserbörslich gehandelt?

  • weil nicht an der Börse, also private equity?
  • weil nicht an der Börse zugelassen?
  • weil nur im Segment OTC zugelassen?
  • etc?

Wenn es sich um das Segment OTC handelt, dann gibt es keine klaren Regeln bei Preis und Handel. Damit kann man sicherlich ein Schnäppchen machen, aber bekommt man die Anteile auch wieder los? OTC ist ein Markt, der sehr illiquide sein kann.

Wenn es sich um private equity handelt, dann kann das sehr lukrativ sein, aber den Markt muss man sehr gut kennen und vor allem sollte man sich mit Bewertungen von Firmen wie auch mit Gesellschaftsrecht auskennen.

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man kann als Gläubiger fordern, dass die Schulden beglichen werden, auch auf juristischem Wege. Wenn die Dame nicht zahlen kann, sollte sie Privatinsolvenz anmelden.

Wie die Dame ihr Geld verdient, darauf hat man keinen Einfluss.

Wäre dem so, könnte jeder Gläubiger sich phantasievoll an die Lösung des Problems machen und auch Jobvorschläge unterbreiten. Das geht nicht.

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das ist 16 Jahre her? Dann ist es verjährt.

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hier ist eine schöne Übersicht: http://www.epost.de/privatkunden/uebersicht/was-kostet-der-e-postbrief.html

Das Registrieren kostet nichts, die Kosten für die Dienstleistungen der ePost unterscheiden sich wenig von den "normalen" Gebühren.

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Das Kindergeld hat weniger mit der Staatsbürgerschaft als vielmehr mit der Steuerpflicht zu tun. Nur wer in D unbeschränkt steuerpflichtig ist, hat Anspruch auf Kindergeld. Da spielt Herkunft oder Nationalität keine Rolle.

Ich gehe davon aus, dass du dann keine Steuern hier bezahlen wirst bzw. du keine unbeschränkte Steuerpflicht mehr hast. Damit bekommst du kein Kindergeld mehr.

http://kuerzer.de/g315r3hrm

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Längere Wegstrecke - Entfernungspauschale f. Steuererklärung

Hallo,

ich bearbeite grade meine Steuererklärung für 2011. Ich nutze dafür WISO.

Wie ist das nun mit den Kilometern, kürzeste Strecke ist prinzipiell erstmal klar, es sei denn man legt plausibel dar, warum man einen längeren Weg fährt.

Laut Routenplaner Google-Maps sind es 90 km (kürzere Strecke) mit einer Fahrdauer von 1 Std 9 min.

gebe ich meine (längere) Route über die Autobahn an, kommen 106km und eine Fahrzeit von 1 Std. 16 min raus, also laut Routenplaner 7 minuten länger.

Aber in der realität sieht das anders aus, über die Autobahn bin ich ca. 5-10 minuten schneller als über die kürzere strecke durch die Stadt.

Frage ist nun, ob das Finanzamt die paar Minuten anerkennen wird? Die (längere) Strecke fahre ich wirklich jeden Tag, weil der Berufsverkehr in der Stadt einfach ein Grauen ist.

Zudem habe ich mir eine eigene Excel-Tabelle angefertigt, in der ich Buch führe und die verschiedenen Wege mal "ausprobiert" habe und handschriftlich festgehalten habe: Datum der Fahrt, Wegstrecke (also Stadt oder Autobahn), Startzeit, Ende der Fahrt, Dauer der Fahrt und zurückgelegte Kilometer laut Tageskilometerzähler.

Wird so eine selbstgeführte Aufzeichnung in der Regel auch akzeptiert, wenn meine angegebenen Kilometer nicht anerkannt werden?

Ich fahre mit eigenen privaten PKW. Kilometer sind eindeutig nachweisbar (Kaufvertrag Anfang 2011, Kilometerstand heute). Alle Tankquittungen sind sauber aufgehoben, jeweils mit Gesamtkilometerstand und Tageskilometer vermerkt (zur Verbrauchsermittlung in Spritmonitor).

Danke euch. Grüße Olm

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gib die km an, die du gefahren bist. Wenn es die längere Strecke ist, dann begründen. Und dann abwarten, was entschieden wird.

Es ist die kürzeste Strecke anzugeben, wenn es jedoch eine längere gibt, die schneller ist, dann angeben mit den Argumenten. Fertig.

Finanzbeamte sind nicht weltfremd.

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ich sehe hier keine steuerlichen Möglichkeiten, denn du hast keine Einnahmen aus Vermietung. Damit kannst du auch die Kosten nicht absetzen.

Du müsstest also Miete von deinen Eltern verlangen, dann könntest du die Kosten gegenrechnen.

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