Frau B. ist in der privaten Insolvenz. Ihr bleibt zum Leben ein Betrag von 1130€ dieser wurde für Fahrkosten zum Arbeitsplatz aufgestockt nach Antrag. Nun stellte sie auf der Arbeit fest das sie schlechter sieht. Sie trägt seit 2011 eine Brille, sie ging nun zum Optiker A . und lies ihre Sehstärke überprüfen. A. stellte fest das die Sehstärke sich zum Jahre 2011 verschlechtert habe. Um weitere Kosten zu vermeiden, ging sie nicht zum Augenarzt, dieser fragte sich für eine schriftliche Bestätigung eine Gebühr von 35€. Sie stellte beim Inso-Gericht einen Antrag nach ZPO um die Kosten für die Brille wieder zu erhalten. Der Inso-Verwalter ist der Meinung das die Festgestellte verschlächterung nicht ausreicht um eine neue Brille zum Preis all in 165€ erstattet zu bekommen.