Das ist doch in den Tarifverträgen vereinbart.
Da wirst Du nicht drum herum kommen. Wenn im Haus eine Schließanlage vorhanden ist, müsste der Mieter im schlimmsten Falle sogar die gesamte Anlage ersetzten, wenn er z.B. einen Schlüssel verliert oder geklaut bekommt und womöglich auch noch Name und Adresse zu erkennen sind.
Ich würde mich direkt mit meinen Gläubigern in Verbindung setzen und versuchen, eine Lösung zu finden. Ich hoffe nicht, dass Du so viele Schulden hast, dass Du diese nicht begleichen kannst. Denn dann ist die Privatinsolvenz womöglich die letzte Lösung.
Da Du Deine Schuhe nicht in den Spind gestellt hast, ist das leider Dein Privatvergnügen. Du hättest Deine Schuhe ja auch in eine Tüte packen und dann in den Spind stellen können.
Also ich finde, ein Busfahrer sollte durchaus € 18,-- Wechselgeld geben können. Wenn man einem Kontrolleur dies glaubhaft erklären kann, finde ich nicht, dass es sich um Schwarzfahren handelt. Schließlich wollte man ja bezahlen.