Hallo, der Link von ellaluisa bestätigt meine Berechnungsvermutung und zeigt das das mit den Stunden NICHT Irrelevant ist. Danke ellaluisa
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an alle
eine Usern schickte mir einen Link, wo Tatsächlich meine Rechnung korrekt ist . Man nimmt tasächlich die Wochenarbeitszeit durch die 6 Tage und komt eauf einen durchscnittlichen Stundensatz der dann als Berechnung und Zählung genommen wird. Außerdem wird auch in der Minijobzentrale vermerkt, das 24 Tage MIndest. Urlaub genehmigt werden muss, aber betrieblich auch mehr. also sind meine 36 Tage nicht unwarscheinlich. Danke
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vlt. sollte ich noch erwähnen, das wir beide zwischendurch Arbeitslosengeld erhalten hatten und auch beide einen festen Job haben. Insg. aufs Jahr hatte mein Mann ca. das 3-fache als ich an Einkommen inkl. Arbeitslosengeld