Die Frau hat ein Haus während der Ehe geschenkt bekommen. Nach Umbau des Hauses, was maßgeblich durch den Ehemann als Arbeitsleistung erfolgt ist, überschreibt die Frau hälftig das Haus an den Ehemann als Ausgleich seiner erbrachten Leistungen.

Wie verhält sich die Zugewinnberechnung bei Scheidung? Wird der indexierte Schenkungsbetrag vom aktuellen Verkehrswert des Hauses abgezogen oder geht der Verkehrswert hälftig an beide Ehepartner ohne das der Wert bei Schenkung Berücksichtigung findet?

Danke