Antwort
Die Rückzahlung ist sofort fällig aber Du mußt ihn noch in Verzug setzen, was man durch eine Mahnung macht. Am besten per Fax, um den Zugang nachweisen zu können.
Erst ab Verzug bekommst Du Deine Anwaltskosten ersetzt!!!
Hier gilt auch § 286 Abs. 3 nicht, da es keine Rechnung gibt.